Sachkundebescheinigungen für große Hunde und für Hunde bestimmter Rassen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat drei Trainerinnen unserer Hundeschule als Sachverständige nach § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW anerkannt. Sie sind damit zur Abnahme von Sackundeprüfungen bzw. zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Halter von  Hunden besonderer Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für Halter von großen Hunden nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt. 

Das LHundG ist seit 2002 in Kraft und beinhaltet u.a. folgende Bestimmungen für große Hunde:

  • als großer Hund gilt ein Hund, der „ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreicht“
  • die Haltung der Hunde ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (das geht in fast allen Gemeinden auch online)
  • der Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • der Halter muss die erforderliche Sachkunde besitzen.

Wenn Sie „schon lange, ohne größere Unterbrechung und ohne Beanstandung“ große Hunde halten, wird die Sachkunde i.d.R. vorausgesetzt. Hatten Sie vorher einen kleinen Hund oder ist dies Ihr erster Hund, müssen Sie eine Sachkundebescheinigung vorlegen.

Die Sachkundeprüfungen können Sie bei uns nach Terminabsprache ablegen. Die Kosten hierfür betragen 35,00 €.