Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat unsere Hundeschule als sachverständige Stelle im Sinne des § 11 Abs. 3 LHundG NRW zur Abnahme von Sachkundeprüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für große Hunde anerkannt.
Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a. folgende Bestimmungen für große Hunde:
Wenn Sie "schon lange, ohne größere Unterbrechung und ohne Beanstandung" große Hunde halten, wird die Sachkunde i.d.R. vorausgesetzt. Hatten Sie vorher einen kleinen Hund, länger als 3 Monate keinen großen Hund oder ist dies Ihr erster Hund, müssen Sie eine Sachkundebescheinigung vorlegen.
Die Sachkundeprüfungen können Sie bei uns nach Terminabsprache ablegen. Die Kosten hierfür betragen 35,00 €.